Tanzschule Rainer Voß
Inhaber Rainer Voß, Torneestr. 19, 28865 Lilienthal, Deutschland
Tel. 04298 - 1897662, info@tanzschule-voss.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Workshop-Tanzkurse-Tanzveranstaltungen-Anbieters (Tanzschule Rainer Voß), nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Workshops, Tanzkurse und Tanzveranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Die Tanzschule Rainer Voß veranstaltet eine Reihe von Workshops, Tanzkursen und Tanzveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer verschiedene Tänze und Figuren sowie die Techniken kennenlernen oder ihre erworbenen Fähigkeiten anwenden können.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung auf dem Postweg, per elektronische Post, durch das Absenden des Online-Anmeldeformulars oder durch persönliche Übergabe zustande.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Anmeldebestätigung/ein Bestätigungsschreiben entweder persönlich im Kurs oder per Email/Postversand.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis einschließlich der 1. Unterrichtsstunde bei Tanzkursen (bis eine Woche vorher bei Tanzveranstaltungen), die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann. Die im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter endet automatisch mit Beendigung des Tanzkurses gemäß seiner Laufzeit und der vollständigen Bezahlung der Kursgebühr.
3.8 Hat sich der Teilnehmer für einen TANZKREIS mit fortlaufender Dauer angemeldet, endet der Vertrag nur, wenn er von einer Seite gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende der erstmaligen Laufzeit – danach 1 Monat zum Monatsende.
3.9 Hat ein Teilnehmer eine 10er Karte erworben, so kann er diese im Zeitraum von 12 Monaten ab Kauf nutzen. Besteht ein Tanzkreis ausschließlich aus Teilnehmern mit 10er-Karten, behält sich der Veranstalter vor, bei vermehrten Absagen für einen Unterrichtstag, an diesem Tag den Unterricht ausfallen zu lassen.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Bei einem Tanzkurs mit Angabe des Starttermins und der letzten Stunde gemäß Dauer des Kurses.
Bei einem Tanzkreis mit Beginn und Ende der gebuchten Mitgliedschaft (bei Laufzeit-Mitgliedschaften verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, wenn nicht rechtzeitig von einer Seite aus gekündigt wird. Die Kündigungsfristen können unter Punkt 3.8 nachgelesen werden). Bei 1x Veranstaltungen (Workshops, Tanzveranstaltungen) am jeweiligen Tag. Die Gültigkeit einer 10er-Karte (Tanzkreis) beträgt 12 Monate und ist nicht übertragbar.
In den Schulferien und an Feiertagen findet Unterricht nur nach Absprache statt. Ein Anspruch der Teilnehmer auf reguläre Fortführung an diesen Tagen besteht nicht. (ehemals Punkt 3.9).
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung (in den Flyern und auf der Homepage mit „Preis“ oder „Gebühr“ bezeichnet) richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
- Überweisung
- kontaktlos vor Ort / Sumup
- Bar vor Ort
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung der Teilnahmegebühr hat spätestens zur 2. Tanzstunde zu erfolgen. Bei
Barzahlung für einen Tanzkurs wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € je Vorgang
erhoben (die Bearbeitungsgebühr entfällt bei Workshops und Tanzveranstaltungen,
die nur 1x stattfinden).
Hat der Teilnehmer eine Laufzeit-Mitgliedschaft im Tanzkreis abgeschlossen, so ist der monatliche
Beitrag bis zum 05. eines Monats zu bezahlen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % – über dem Basiszins nach § 247 BGB – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden separat berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und der Abgabe an die GEMA.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Gebühr in Rechnung zu stellen.
5.3 Bei Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Veranstalter oder sein Beauftragter (in der Regel der unterrichtende Tanzlehrer) ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter oder sein Beauftragter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
6.6 Veranstaltungen, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Datenschutz
Die Anmeldung/Teilnahme zu einem Tanzkurs/Workshop erfordert die Übermittlung von personenbezogener Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen). Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Ergänzungen
10.1 Die Plattform »Lili tanzt« wird in Zusammenarbeit zwischen der Tanzschule Rainer Voß und Tanztraining-Segelken – der Eigenmarke für Tanzsport im TV Falkenberg betrieben. Sie dient der Übersicht von Workshops & Tanzveranstaltungen, die beide Unternehmen in Lilienthal anbieten.
10.2 Als rechtlicher Vertreter steht Rainer Voß von der gleichnamigen Tanzschule zur Verfügung.
10.3 Sofern »Lili tanzt« eigene Workshops, Kurse & Tanzveranstaltungen anbietet, gelten die AGB der Tanzschule Voß in der jeweils aktuellen Version gleichermaßen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand ist Lilienthal.
Lilienthal, im August 2023