Tanzschule Rainer Voß 
 

Jugend Tanzparty

Die Tanzparty ist eine private (nicht öffentliche) Veranstaltung der Tanzschule Rainer Voß. Es werden keinerlei alkoholische Getränke verkauft. Einlass bekommen aktive und ehemalige jugendliche Kunden (14-19 Jahre) unserer Tanzschule gemäß Kundendatenbank/Gästeliste bzw. mit dem Lilienthaler Tanzausweis.
Möchten Jugendliche anderer Tanzschulen/Tanzvereine an der Jugend Tanzparty teilnehmen, so ist im Vorfeld eine entsprechende Anfrage an die Tanzschule zu richten. Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen, erhalten keinen Zutritt zur Tanzparty.

 



Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Es werden keine alkoholischen Getränke verkauft
2. Für diese Veranstaltung steht neben dem Saal der Tanzschule auch die Terrasse allen Gästen zum Aufenthalt zur Verfügung.
3. Gäste die offensichtlich unter Alkoholeinfluss stehen, wird der Besuch der Veranstaltung untersagt.
4. Gäste, die sich nicht an die üblichen "guten Sitten" halten oder die Veranstaltung und andere Gäste durch ihr Verhalten stören,
werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Jeder Gast erhält ein Partyarmband, dass während der Veranstaltung getragen werden muss.

Wir freuen uns auf Euch!
Tanzlehrer Rainer Voß & Team

Jugend Tanzparty
Infos in den Tanzkursen

Eintrittspreise

Jugend Tanzparty

Jugend Grundkurs Teilnehmer*innen
Eintritt frei für die Dauer des Tanzkurses inkl. Gastherren und -damen

Jugend F bis Goldkurs Teilnehmer*innen
mit Tanzausweis 3,00 € | ohne Tanzausweis 5,00 €

Aushilfen, Gastherren, Gastdamen ab F-Kurs
mit Tanzausweis 3,00 € | ohne Tanzausweis 5,00 €

Ehemalige Jugendkurs Teilnehmer*innen
mit Tanzausweis 3,00 € | ohne Tanzausweis 5,00 €

Gäste nur in Begleitung eines Kursteilnehmers / einer Kursteilnehmerin
5,00 €



Für unsere Jugend Tanzparty brauchst Du den "Muttizettel", wenn Du unter 14 Jahre alt bist, da Du sonst keinen Zutritt  zur Party bekommst.



Wann brauchst Du einen Muttizettel?

Der Muttizettel, offiziell "Erziehungsbeauftragung" genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt. Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir den Besuch der Jugend Tanzparty zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.
Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt. Dies kann beispielsweise der Tanzlehrer, ein Mitglied aus dem Tanzschul-Team oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.

Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?

Alter

Art der Veranstaltung
(gemäß Jugendschutzgesetz)

Ohne Muttizettel

Mit Muttizettel

13

Jugend Tanzparty

Besuch der Veranstaltung nicht möglich

bis zum Ende der Veranstaltung

13

Abschlussball

nur möglich, wenn Deine Eltern ebenfalls daran teilnehmen

wird nicht benötigt

14-15

Jugend Tanzparty, Abschlussball

bis 22 Uhr

unbegrenzt

14-15

Abschlussball (länger als 22.00 Uhr)

nur möglich, wenn Deine Eltern ebenfalls daran teilnehmen

unbegrenzt

16-17

Jugend Tanzparty, Abschlussball

bis 24 Uhr

unbegrenzt

16-17

Abschlussball (länger als 24.00 Uhr)

nur möglich, wenn Deine Eltern ebenfalls daran teilnehmen

unbegrenzt

ab 18

jede Art

unbegrenzt

wird nicht benötigt

Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu erfahren. Frage einfach im Vorfeld bei der Tanzschule nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen musst, um ganz entspannt einen schönen Abend genießen zu können.
Für unsere Jugend Tanzparty brauchst Du den Muttizettel, wenn Du unter 14 Jahre alt bist, da Du sonst keinen Zutritt  zur Party bekommst.

Informationen für Deine Eltern

Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen. Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.

Beachten Sie vor allem:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
- der Erziehungsbeauftragte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen.

Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 04298 / 1 89 76 62 oder per WhatsApp 01575 - 8555808 (Tanzlehrer Rainer Voß)








E-Mail
Anruf
Karte
Infos